Aufenthalt und Betreuung
Der Aufenthalt im Carina gliederte sich einmal in einen Abklärungs- und Beobachtungsaufenthalt in der Dauer von etwa 6 – 8 Wochen und in einen darauf folgenden Therapieaufenthalt bis zu 12 Monaten.
Ein Therapieaufenthalt war an eine schriftliche Behandlungsvereinbarung geknüpft, in der die Therapieziele dargestellt waren und in der das Erreichen dieser Ziele durch die Eltern bzw. durch die Mitarbeiter erkannt und nachvollzogen werden konnte.
Im Sinne einer interdisziplinären bzw. interprofessionellen Betreuung versuchten wir mit medizinischen (kinderpsychiatrischen), psychologischen, psychotherapeutischen und (sonder-)pädagogischen Maßnahmen die Abklärungs- und Therapiemaßnahmen durchzuführen. Die Miteinbeziehung der Familie sowie des gesamten sozialen Umfeldes gehörten dazu.
Wir versuchten den Eltern und auch den Bezugspersonen unserer Kinder zu helfen, sich in der Wirklichkeit besser zurechtzufinden und einen neueren befriedigenderen Weg zu finden. Wir waren einem Menschenbild verpflichtet, das von der Wertschätzung des Menschen in all seinem Tun ausgeht und Abwertung oder Geringschätzung des Gegenübers vermied.
Jedes noch so unerklärliche Verhalten eines Kindes sahen wir als Ausdruck eines inneren Unwohlseins an, das sich auf diese Weise ausdrückte. Es galt somit häufig mit dem Kind Alternativen zu suchen, seine Wünsche und Vorstellungen auf möglichst positive Weise auszudrücken. Dies in Beziehung zu seinen jeweiligen Lebensräumen. Eine psychotherapeutische bzw. psychopharmakologische Behandlung erfolgte wo es notwendig war.
Im Carina wurden 2 Wohngruppen für stationär und teilstationär aufgenommene Kinder geführt, wobei max. 16 Kinder stationär aufgenommen werden konnten.
Alle im Carina aufgenommenen Kinder wurden außerhalb der Kindergarten- und Schulzeiten in den Wohngruppen betreut (teilstationär aufgenommene Kinder während des Tages, vollstationär aufgenommene Kinder während der gesamten Woche).
In den Wohngruppen wurden die Kinder nicht nur betreut, sondern sie erhielten eine individuelle heilpädagogische Förderung. Gleichzeitig kamen regelmäßig gruppenpädagogische Maßnahmen (z.B. das Erlernen von Konfliktlösungsstrategien) zum Einsatz.

FINANZIERUNG
Die Kosten für den Aufenthalt wurden (bis auf den Elternbeitrag) vom Sozialfonds (Land und Gemeinden) oder anderen Kostenträgern getragen. Die Berechnung des Elternbeitrages erfolgte über das Amt der Vlbg. Landesregierung.